Rechtsänderungen, nach Relevanz gefiltert.

Der Gesetzesradar überwacht automatisch Steuerrechts-Änderungen: BMF-Schreiben, BFH-Urteile und Steuergesetzänderungen im Bundesgesetzblatt. Jeder Lauf endet in einem Änderungsbericht, der nach den Mandantentypen Ihrer Kanzlei gefiltert ist und jede Aussage mit ihrer Fundstelle ausweist.

Das Modul ist in Entwicklung.

Welche Quellen überwacht werden

Drei Quellen sind angebunden. Die Konfiguration weist aus, welche Kategorien überwacht werden, damit jederzeit klar ist, worauf sich ein Bericht stützt.

  • BMF-Schreiben — bundesfinanzministerium.de
  • BFH-Urteile — bundesfinanzhof.de
  • Steuergesetzänderungen — Bundesgesetzblatt Teil I und II über recht.bund.de

Konfiguration je Kanzlei

  • Zeitplan: wöchentlich, mit Wochentag und Uhrzeit; zusätzlich jederzeit manuell auslösbar
  • Überwachte Kategorien einzeln zuschaltbar
  • Mandantentypen als Filter, etwa GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, Einzelunternehmer
  • Scan-Verlauf und Historie je Konfiguration einsehbar

Aufbau des Änderungsberichts

  • Kurzübersicht als Tabelle: Thema, Fundstelle, Dringlichkeit, betroffene Mandantentypen
  • Je Änderung ein eigener Abschnitt: Worum geht es? Was ändert sich konkret? Wen betrifft es? Welcher Rechtsstand gilt? Was ist zu tun? Dazu die Fundstelle als Link
  • Fristen: Termine, die sich aus der Quelle belegen lassen, mit Datum und Fundstelle
  • Empfohlene Wiedervorlagen mit Typ (Prüfung, Anpassung, Umsetzung), Referenz und betroffenen Mandantentypen
  • Quellenverzeichnis mit Aktenzeichen, Veröffentlichungsdatum und URL im Klartext

Belegt statt plausibel

Jede Angabe im Bericht wird gegen das Quellmaterial geprüft, das dem Modell tatsächlich vorlag. Belegt heißt: Die Angabe steht so in der Quelle, und der Bericht nennt die Fundstelle direkt dazu.

  • Aktenzeichen und Fundstellen stammen aus dem abgerufenen Quellmaterial
  • Schwellenwerte und Beträge, etwa „ab 1 Mio. Euro", werden aus der Quelle übernommen
  • Fassungsdaten, etwa „i.d.F. vom 22.12.2003", werden gegen die Quelle abgeglichen
  • Dokument-URLs führen zu Dokumenten, die der Radar wirklich abgerufen hat